Fensterputzer über Pflegekasse und Entlastungsbetrag abrechnen (§45b SGB XI)

Kurz erklärt: Fensterreinigung ist als sogenannte haushaltsnahe Unterstützung im Alltag (AZUA) über die Pflegekasse abrechenbar – sofern ein anerkannter Anbieter beauftragt wird. Ich bin anerkannt nach §45b SGB XI. Jetzt anfragen!.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI steht in der Regel allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu. Fensterputzen zählt als haushaltsnahe Unterstützung im Alltag, wenn die Leistung von einem anerkannten Anbieter erbracht wird – wie Glasreinigung.PRO.

Vorteile für Pflegebedürftige & Angehörige

  • Entlastung im Alltag – glasklare Fenster ohne eigene Kosten
  • Abrechnung über die Pflegekasse
  • Zuverlässig & persönlich umsetzbar mit Glasreinigung.PRO
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Seniorenpaar prüft den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§45b SGB XI) und spart Kosten bei der Fensterreinigung – Dokumente, Sparschwein und Rechner auf dem Tisch.



So klappt die Abrechnung – in 5 Schritten

  1. Anspruch prüfen: Pflegegrad 1–5 & Entlastungsbetrag vorhanden?
  2. Angebot anfordern: Kurz Bedarf schildern (Fensteranzahl, Etage, ggf. Fotos).
  3. Leistungsvereinbarung: Direkte Abrechnung oder Einreichung der Rechnung – je nach Kasse.
  4. Termin & Durchführung: Sorgfältige Reinigung, auf Wunsch inkl. Rahmen/Falzen.
  5. Abrechnung/Einreichung: Ich stelle die benötigten Nachweise bereit.

Hinweis: Die genaue Abrechnungsform (direkt vs. Einreichung) stimmen wir vorab gemeinsam ab.

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Anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI

Anerkannter Anbieter • Region Hannover, Hameln, Springe & Hildesheim



Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Versichertennummer der Pflegekasse
  • Nachweis Pflegegrad (1–5)
  • Ggf. Leistungs-/Kostenübernahmevereinbarung

Ich unterstütze Sie bei Formularen und Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse – unkompliziert & persönlich.

Leistungen, die abgedeckt sein können

  • Fensterreinigung innen & außen
  • Rahmen-, Falz- & Fensterbankreinigung (optional)
  • Dachfenster & Sprossenfenster
  • Terrassen- & Balkontüren, Glastüren
  • Schaufensterreinigung für kleine Läden & Praxen

Hinweis: Wintergärten biete ich nicht an.



Fensterputzer über die Pflegekasse – jetzt Kontakt aufnehmen!

Ich halte kurzfristige Kontingente für §45b-Leistungen frei – besonders im Raum Hameln, Springe, Hildesheim und Hannover.

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Region & Servicegebiete

Ich bin in Hannover, Hildesheim, Hameln, Springe und Umgebung unterwegs.




Zusammenfassung: Fensterreinigung über Pflegekasse und Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

Fensterputzen kann – bei bestehendem Pflegegrad – ganz unkompliziert über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. Stand 2025 stehen dafür monatlich 131 € (bis zu 1.572 € im Jahr) zur Verfügung. Das Budget wird nicht ausgezahlt, sondern ist zweckgebunden für anerkannte Leistungen im Alltag gedacht – dazu gehört auch die Fensterreinigung.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5.
  • Die Fensterreinigung zählt als haushaltsnahe Unterstützung im Alltag.
  • Abgerechnet wird über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €.
  • Nicht genutzte Beträge können in Folgemonate übertragen werden.
  • Eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse ist in vielen Fällen möglich (z. B. über eine Abtretungserklärung).
  • Wichtig ist, dass ein anerkannter Anbieter nach Landesrecht Niedersachsen beauftragt wird.

In der Praxis mache ich es für Sie so einfach wie möglich: Zuerst kläre ich mit Ihnen den Bedarf – zum Beispiel, wie viele Fenster gereinigt werden sollen oder ob besondere Formen wie Dach- oder Sprossenfenster dabei sind. Anschließend übernehme ich die Reinigung sorgfältig und dokumentiere die Leistung transparent, sodass die Pflegekasse die Kosten ohne Probleme anerkennen kann.

Mein Angebot gilt für Haushalte in der Region Hannover, Hameln, Hildesheim und Springe (Umland). Wenn Sie den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI für die Fensterreinigung nutzen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt auf – ich freue mich, Ihnen den Alltag leichter zu machen.

 
Fröhliches Seniorenpaar nutzt den Entlastungsbetrag der Pflegekasse (§45b SGB XI) und spart Kosten bei der Fensterreinigung in Hannover, Hameln, Hildesheim und Springe

Da strahlen nicht nur die Fenster - Fensterreinigung über Entlastungsbetrag und Pflegekasse abrechnen.

 


FAQ – Pflegekasse & Fensterputzen

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet.

Ja – als anerkannter Anbieter nach §45b SGB XI. Je nach Pflegekasse erfolgt die Abrechnung direkt oder per Einreichung der Rechnung. Ich unterstütze bei der Abstimmung.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5. Maßgeblich ist die Erbringung durch einen anerkannten Anbieter.

Fensterreinigung innen/außen; optional Rahmen-, Falz- und Fensterbankreinigung; Dach- und Sprossenfenster; Terrassen- und Balkontüren. Wintergärten biete ich nicht an.

Versichertennummer, Nachweis Pflegegrad und ggf. Leistungs-/Kostenübernahmevereinbarung der Pflegekasse. Ich stelle die erforderlichen Nachweise bereit.

Ich halte kurzfristige Kontingente für §45b-Leistungen im Raum Hameln, Springe, Hildesheim und Hannover frei. Wunschzeiten gern direkt im Kontaktformular angeben.

Kontakt

Sie möchten Fensterreinigung über die Pflegekasse abrechnen? Ich kläre mit Ihnen die nächsten Schritte – persönlich, individuell & zuverlässig.

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